Kurzbeschreibung
Seit 1. Juli 2018 ist für Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie der gehobenen medizinisch-technischen Dienste die Eintragung in das Gesundheitsberuferegister Voraussetzung dafür, im jeweiligen Gesundheitsberuf tätig werden zu dürfen.
Mit 01.07.2022 wurde der neu geschaffene Beruf der Operationstechnischen Assistenz in das Gesundheitsberuferegister aufgenommen. Bis Ende 2023 bestehen aufgrund der Pandemie Ausnahmebestimmungen für Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen/ diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegefachassistentinnen/ Pflegefachassistenten und Pflegeassistentinnen/ Pflegeassistenten, die einen Nostrifikations- oder Anerkennungsbescheid besitzen.
Das Gesundheitsberuferegister ist ein elektronisches Verzeichnis und enthält analog zu Registern wie etwa der Ärzteliste und anderen Berufslisten öffentliche und nichtöffentliche Daten. Zuständige Registrierungsbehörden sind die Bundesarbeitskammer und die Gesundheit Österreich GmbH.
Aktuelle Informationen finden Sie unter https://gbr.gv.at und https://gbr.goeg.at
Ansprechperson
Mag.a Monika Zach, MA
Research Services
Die Gesundheit Österreich GmbH kann als registerführende Organisation u.a. Bund, Ländern, Gemeinden und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger auf deren Verlangen und Kosten anonymisierte Datensätze bzw. Datenauswertungen übermitteln.
Die Gesundheit Österreich GmbH ist ermächtigt, Trägern von Ausbildungseinrichtungen für Gesundheitsberufe, Universitäten, Fachhochschulen und einschlägige Forschungseinrichtungen, der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria), der Bundesarbeitskammer, der Wirtschaftskammer Österreich, dem Österreichische Gewerkschaftsbund, dem Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband und dem Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste auf deren Verlangen und Kosten, anonymisierte Datensätze bzw. -auswertungen zur Sicherung der Qualität sowie zur Erfüllung ihrer gesetzlichen bzw. satzungsmäßigen (statutarischen) Aufgaben zu übermitteln.
Die Gesundheit Österreich GmbH ist unter Einhaltung der DSGVO und des DSG ermächtigt, öffentliche Daten aus dem Gesundheitsberuferegister an Dritte auf deren Verlangen und Kosten zu übermitteln.
Methoden & Expertise zur Forschungsinfrastruktur
Der Gesundheit Österreich GmbH obliegt die Führung des Gesundheitsberuferegisters.
Die Bundesarbeiterkammer ist neben der Gesundheit Österreich GmbH als eine der beiden Registrierungsbehörden tätig.